Das Selbstbestimmungsgesetz ist da!
Ab dem 01. August kann beim Standesamt eine Änderung des Personenstands und des Namens beantragt werden.
Nach der 3-monatigen Wartefrist ist es dann endlich so weit:
Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Bei einem Termin im Rathaus können wir dann selbst bestimmen, welche Vornamen wir tragen, und welcher Personenstand vermerkt werden soll (divers, weiblich, kein Eintrag, männlich).
Bis zu diesem Zeitpunkt war ein gerichtliches Verfahren nach dem sog. Transsexuellengesetz (TSG) notwendig, das teuer, langwierig und erniedrigend war.
Einiges ist momentan noch unklar, wir vom T*räumchen informieren uns weiterhin fortlaufend über Änderungen und Erfahrungsberichte, um euch dazu bestmöglich beraten zu können:
Infos gibt es vorab hier:
Bundesministerium für Justiz FAQ